Die Gesamtlehrerkonferenzen des Gymnasiums und der Realschule Neureut haben unter Mitarbeit der
Schülermitverantwortungen beider Schulen die nachfolgende Schul- und Hausordnung erarbeitet und
beschlossen; die Schulkonferenzen beider Schulen haben dieser Fassung zugestimmt.
Sie ist für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule verbindlich und soll dazu
dienen, das Arbeiten im Schulzentrum Neureut für alle Beteiligten so angenehm, störungsfrei und erfolgreich wie möglich zu machen. Außerdem enthält sie Regeln, die der Sicherheit, dem Schutz der Gesundheit und der materiellen Werte dienen.
Alle Nutzer des Schulzentrums sind der Achtung vor der Umwelt verpflichtet. Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Schulart haben alle Schülerinnen und Schüler den Anweisungen aller Lehrkräfte Folge
zu leisten.
1. SCHULHAUS und SCHULGELÄNDE
1.1 Das Haus wird um 7.40 Uhr geöffnet. Spätestens um 7.50 Uhr begeben sich die Schülerinnen und
Schüler in ihr Klassenzimmer; der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.
Für den Unterricht in Fachräumen gelten die besonderen Regelungen unter Nummer 4.
1.2 Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich bis Ende der vorhergehenden Stunde ausschließlich in der Pausenhalle auf.
1.3 Fahrräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden; alle anderen Fahrzeuge
auf den Parkplätzen. Um Sachbeschädigungen u. a. zu vermeiden, ist das Betreten des Fahrradraumes nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder erlaubt.
1.4 Der Verwaltungstrakt gehört nicht zum allgemeinen Pausenbereich. Schülerinnen und Schüler
sollen ihn nicht ohne wichtigen Grund aufsuchen.
1.5 Es ist selbstverständlich, in allen Bereichen der Schule auf Sauberkeit, Hygiene und Ordnung zu
achten. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen und Anlagen der Schule sind umgehend beim Hausmeister bzw. der Schulleitung zu melden.
1.6 Lehr- und Lernmittel der Schule sind mit Sorgfalt zu behandeln.
1.7 Gefährliche Gegenstände jeglicher Art (Waffen, Messer, Laserpointer etc.) dürfen nicht auf das
Schulgelände mitgenommen werden.
1.8 In der Schule und auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten. Gleiches gilt für den Konsum
von Alkohol (ausgenommen hiervon sind schulische Veranstaltungen nach Genehmigung durch
die Schulleitung).
1.9 Aushänge / Plakate bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
2. KLASSENZIMMER
2.1 Die Klassengemeinschaft bemüht sich um Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer. Mäntel und
Jacken sind an den vorgesehenen Garderoben aufzuhängen.
2.2 Die beiden Klassenordner sind verantwortlich für Tafel und Schwamm. Vor Verlassen des Raumes
vergewissern sie sich, dass die Tafel gereinigt und das Licht gelöscht ist, die Fenster geschlossen
und die Jalousien eingefahren sind und die Heizung auf Stufe III steht.
2.3 Nach der letzten Unterrichtsstunde, die im Klassenzimmer stattfindet, müssen die Stühle hochgestellt werden, um dem Reinigungsdienst die Arbeit zu erleichtern. Das Klassenzimmer ist in ordentlichem und sauberem Zustand zu hinterlassen (besenrein).
2.4 Die Schülerinnen und Schüler entsorgen ihren Müll getrennt nach Papier-, Wertstoff- und Rest-
müll. Der Wertstoff- und Papiermüll wird regelmäßig von der Klasse in den dafür vorgesehenen
Behälter entleert.
3. PAUSEN und UNTERRICHTSZEIT
3.1 Die Schülerinnen und Schüler befinden sich für die Dauer ihres Schulbesuchs im Verantwortungsbereich der Schule. Dieser Bereich erstreckt sich über das ganze Schulgelände. Aus rechtlichen
Gründen (Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz) dürfen die Schülerinnen und Schü-
ler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht ohne Genehmigung durch eine Lehrkraft verlassen.
In der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, deren Erziehungsberechtigte dazu ihr Einverständnis gegeben haben.
In den Kleinen Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude.
3.2 In den Großen Pausen werden an einem Kiosk Backwaren und Getränke verkauft; in der Mittagspause ist die Mensa geöffnet. Verunreinigungen durch Lebensmittel, Getränke und Kaugummi
sind zu unterlassen.
3.3 Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Großen Pausen das Klassenzimmer oder den Fachraum und halten sich im Pausenbereich auf. Dieser umfasst die Pausenhalle und das Schulgelände. Die Parkplätze, der Fahrradschuppen und das Sportgelände sind davon ausgenommen.
Die Großen Pausen enden nach dem ersten Gong; danach suchen die Schülerinnen und Schüler
umgehend ihre Unterrichtsräume auf.
3.4 Beim Wechsel der Unterrichtsräume ist Unruhe zu vermeiden. Schultaschen und Kleidungsstücke
müssen mitgenommen werden, um Diebstahl oder Sachbeschädigungen vorzubeugen.
Nach der Kleinen Pause befinden sich alle Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder warten in der Pausenhalle vor den Fachräumen. Ball- und Fangspiele sind im Schulgebäude untersagt.
3.5 Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen, können sich im allgemeinen Pausenbereich sowie im Studiensaal aufhalten. Der Aufenthalt in den
Klassenzimmern, den Gängen und Treppenhäusern sowie in der Sporthalle ist nicht gestattet.
3.6 Während der Unterrichtstunden und in den Kleinen Pausen ist der Aufenthalt vor den Klassenund Fachräumen verboten.
3.7 Wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum anwesend ist, verständigen die Klassensprecher die Schulleitung bzw. das Sekretariat.
3.8 Stundenplanänderungen werden durch einen Vertretungsplan geregelt, der in der Pausenhalle
angezeigt wird.
3.9 Mobile Endgeräte (Handy, Tablets, Player, Boxen etc.) dürfen von Schülerinnen und Schülern im
Schulhaus und in den Sporthallen – auch in den Pausen - nicht benutzt werden. Über einen Einsatz von mobilen Endgeräten im Unterricht entscheidet die Fachlehrkraft. Außerhalb des Schulgebäudes dürfen diese Geräte nur in der Mittagspause verantwortungsvoll und leise genutzt werden. Dabei sind die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes sowie des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
3.10 Das Werfen mit Gegenständen (Schneebällen, Eicheln etc.) ist verboten.
3.11 Die Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern und die Notausgangstüren des Schulhauses
dürfen nicht verstellt und nur im Notfall (Flucht) benutzt werden.
4. FACHRÄUME
4.1 Fachräume, Sporthallen und Funktionsräume dürfen wegen ihrer besonderen Raumausstattung
nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden. Es gelten die jeweiligen Raumordnungen.
4.2 Der Haupteingang der Sporthallen wird morgens um 7.45 Uhr geöffnet.
5. ENTLASSUNG AUS DEM UNTERRICHT
Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, verständigen den unterrichtenden Lehrer bzw. den Fachlehrer der folgenden Unterrichtsstunde. Sie können aus dem Unterricht entlassen werden. Sie dürfen das Schulgelände nur verlassen, wenn sie sich zuvor auf
dem zuständigen Sekretariat abgemeldet haben.