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Informationen
Die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen helfen, die Realschule Neureut besser kennen zu lernen.
Elternbrief des Schulleiters zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2025/2026
Unsere Schülerinnen und Schüler können auch die AGs
des Gymnasiums Neureut besuchen.
Derzeit gibt es an unserer Schule folgende AG-Angebote:

BORS
Das Thema Berufsorientierung nimmt an unserer Schule einen wichtigen Platz ein. Neben des abschließenden Praktikums in der neunten Klasse findet das Thema bereits ab Klasse 7 Einzug in den Unterricht. Fächerübergreifendes Arbeiten kann Ihren Kindern dabei helfen einen möglichst breiten Einblick in unterschiedliche Berufsfelder zu erhalten.
Beim Thema Berufsorientierung ist es besonders wichtig, dass Ihre Kinder möglichst selbstständig Informationen, die über den Unterrichtsstoff hinaus gehen, beschaffen.
Dazu gehört auch die eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz. Für die Rückmeldung an uns verwenden Sie bitte folgendes Formular: BORS_Praktikum_Rückmeldung Firmen. Hilfreiche Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie unter anderem unter folgenden (externen) Links:
http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/meine-bewerbung/
http://www.meinpraktikum.de/bewerbung
https://www.praktikum.info/karrieremagazin/bewerbung
Einen Überblick über die Termine im laufenden Schuljahr haben wir hier (BORS_Ablaufplan) für Sie.
Am Ende der Berufsorientierung in Klasse 9 geben Ihre Kinder ein Portfolio ab. Informationen zum Inhalt und zur Bewertung finden Sie hier (BORS_Praktikum_Inhalt BORS Ordner)
In diesem Portfolio berichten Ihre Kinder auch über ihre Praktikumswoche.
Wie dieser Bericht aussehen sollte finden Sie hier. (BORS_Praktikum_Hinweise Praktikumsbericht).
Gerne können Ihre Kinder weitere Praktika in den Ferienzeiten absolvieren. Aus versicherungstechnischen Gründen bitten wir Sie, hierfür das schulische Anmeldeformular: BORS_Zusatzpraktikum zu verwenden und im Sekretariat abzugeben.
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Die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen helfen, die Realschule Neureut besser kennen zu lernen.
Elternbrief des Schulleiters zum Beginn des Schuljahres 2021/2022
Praktikum an der Realschule Neureut für Studierende der PH
Wir bieten im Frühjahr und Herbst zu zentralen Terminen Praktikumsplätze für das OEP und das Professionalisierungspraktikum an. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg ins Lehramt zu begleiten und unterstützen.
Aufgrund der großen Nachfrage ist es uns leider nicht möglich Absagen zu verschicken. Sollten Sie auf Ihre Anfrage nicht binnen drei Schultagen eine Zusage erhalten, gilt dies als Absage.
Bitte beachten Sie, dass wir durch unsere Kooperation mit dem Fachbereich Physik der PH Karlsruhe an diese Studierende bevorzugt Praktikumsplätze vergeben.
Gemeinsame Schul- und Hausordnung des Gymnasiums und der Realschule Neureut
Gemeinsame Schul- und Hausordnung des Gymnasiums und der Realschule Neureut
Die Gesamtlehrkräftekonferenzen des Gymnasiums und der Realschule Neureut haben unter Mitarbeit der Schülermitverantwortungen beider Schulen die nachfolgende Schul- und Hausordnung erarbeitet und beschlossen. Die Schulkonferenzen beider Schulen haben dieser Fassung zugestimmt.
Sie ist für alle Schülerinnen und Schüler der Realschule und des Gymnasiums verbindlich und soll dazu dienen, das Lernen im Schulzentrum Neureut für alle Beteiligten so angenehm, störungsfrei und erfolgreich wie möglich zu machen.
Die Schulgemeinschaft am Schulzentrum Neureut ist der Achtung vor der Umwelt verpflichtet.
Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Schulart, respektieren alle Schülerinnen und Schüler die Anweisungen der Lehrkräfte.
- Schulhaus und Schulgelände
- Das Haus wird um 40 Uhr geöffnet. Spätestens um 7.50 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer, der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.
Für den Unterricht in Fachräumen gelten die besonderen Regelungen unter Nummer 5.
- Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich bis Ende der vorhergehenden Stunde ausschließlich in der Pausenhalle auf.
- Fahrräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden; alle anderen Fahrzeuge auf den Parkplätzen. Der Fahrradabstellplatz wird nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder betreten.
- Der Verwaltungstrakt gehört nicht zum allgemeinen Pausenbereich. Schülerinnen und Schüler suchen ihn nur mit wichtigem Grund auf.
- Die gesamte Schulgemeinschaft achtet auf die Vermeidung von Müll sowie in allen Bereichen der Schule auf Sauberkeit, Hygiene und Ordnung. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen und Anlagen der Schule werden umgehend beim Hausmeister bzw. der Schulleitung gemeldet.
- Lehr- und Lernmittel der Schule werden mit Sorgfalt behandelt.
- Gefährliche Gegenstände jeglicher Art (Laserpointer, Waffen, Messer, Feuerzeuge etc.) sind auf dem Schulgelände verboten.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. Gleiches gilt für den Konsum von Alkohol (ausgenommen sind schulische Veranstaltungen nach Genehmigung durch die Schulleitung).
- Das Anbringen von Aushängen und Plakaten bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Schulleitung.
- Klassenzimmer
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer, das Aufstuhlen nach dem Unterricht und die richtige Mülltrennung. Die Schülerinnen und Schüler entsorgen ihren Müll getrennt nach Papier-, Wertstoff- und Restmüll.
- Der Ordnungsdienst ist verantwortlich für Tafel und Schwamm, das Fegen nach der letzten Unterrichtsstunde, die im Klassenzimmer stattfindet, sowie das Leeren von Papier- und Wertstoffmüll. Vor Verlassen des Raumes reinigt der Ordnungsdienst die Tafel.
- Die Umweltsprecherinnen und Umweltsprecher vergewissern sich vor Verlassen des Klassenzimmers, dass das Licht gelöscht ist, die Fenster geschlossen sind und die Heizung auf Stufe III steht.
- Pausen und Unterrichtszeit
- Die Schülerinnen und Schüler befinden sich für die Dauer ihres Schulbesuchs im Verantwortungsbereich der Schule. Dieser Bereich erstreckt sich über das ganze Schulgelände. Aus rechtlichen Gründen (Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz) dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht ohne Genehmigung durch eine Lehrkraft verlassen. Ausgenommen hiervon sind die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die in der Mittagspause nach Hause gehen.
In den kleinen Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in der Regel im Schulgebäude.
- Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen das Klassenzimmer oder den Fachraum und halten sich im Pausenbereich auf (Festlegung des Pausenbereichs: s. Anlage). In der ersten großen Pause ist die Pausenhalle Teil des Pausenbereichs, in der zweiten großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude.
Mit dem ersten Gong enden die großen Pausen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich umgehend in ihre Unterrichtsräume oder warten in der Pausenhalle vor den Fachräumen auf die Lehrkraft.
Während der kleinen Pausen verlassen sie die Klassenzimmer nur für Raumwechsel und Toilettengänge.
- Der Wechsel der Unterrichtsräume erfolgt ruhig und zügig. Schultaschen, Kleidung und Wertgegenstände werden mitgenommen.
Ball- und Fangspiele sind im Schulgebäude untersagt.
- Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen, können sich im allgemeinen Pausenbereich aufhalten. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern, den Gängen und Treppenhäusern sowie in der Sporthalle ist nicht gestattet.
- Die Schülerinnen und Schüler betreten die Gänge vor den Fachräumen nur mit einer Lehrkraft.
- Wenn eine Lehrkraft spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum anwesend ist, verständigen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher die Schulleitung bzw. das Sekretariat.
- Das Werfen mit Gegenständen (Schneebällen, Eicheln etc.) ist verboten.
- Die Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern und die Notausgangstüren des Schulhauses dürfen nicht verstellt und nur im Notfall (Flucht) benutzt werden.
- Digitale Endgeräte
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts, des Jugendschutzrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind zu beachten.
- Smartphones und Smartwatches: In der Mittagspause ist die Nutzung gestattet.
Smartphones müssen zu allen anderen Zeiten ausgeschaltet sein. Die Nutzung während des Unterrichts ist nach ausdrücklicher Aufforderung durch eine Lehrkraft gestattet.
Smartwatches dürfen nicht mit dem Internet verbunden sein, die Uhr- sowie Datumsfunktion darf genutzt werden.
- Tablets: Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet benutzen möchten, müssen die Nutzungsordnung der jeweiligen Schule unterschreiben. Die Nutzung ist nur zu schulischen Zwecken gestattet.
- Lautsprecher und Kopfhörer: Die Verwendung von Lautsprechern und Kopfhörern aller Art ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Lehrkräfte gestattet. In der Mittagspause ist die Nutzung von Kopfhörern gestattet, die Nutzung von Lautsprechern bleibt untersagt.
- Fachräume
- Fachräume, Sporthallen und Funktionsräume dürfen wegen ihrer besonderen Raumausstattung nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
- Der Haupteingang der Sporthallen wird morgens um 7.50 Uhr geöffnet.
- Entlassung aus dem Unterricht
Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, verständigen die unterrichtende Fachlehrkraft oder die Lehrkraft der Folgestunde. Sie können aus dem Unterricht entlassen werden und melden sich dazu im Sekretariat, wo sie ggf. eine erziehungsberechtigte Person kontaktieren können. Sie dürfen das Schulgelände verlassen, wenn sie sich zuvor auf dem zuständigen Sekretariat abgemeldet haben und das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person vorliegt.
Fördergemeinschaft der Realschule Neureut e.V.

Die Schülerinnen und Schüler benötigen Ihre Unterstützung!
Werden Sie Mitglied unserer Fördergemeinschaft!
1. Vorsitzende: Rita Grimm
Die Fördergemeinschaft der Realschule Neureut besteht seit 1975. Sie unterstützt die Schule und ihre pädagogische Arbeit sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Wir beteiligen uns an der Anschaffung von Sachmitteln, z.B. Musikinstrumente oder unterstützen einzelne Projekte wie z.B. "Regenwaldbepflanzung in der Pausenhalle".
Der Vorstand begrüßt die neuen Schüler der 5. Klassen. Diverse Schulveranstaltungen werden von uns finanziell und organisatorisch unterstützt.
Bei der Teilnahme an Klassenfahrten unterstützen wir Schüler in Notsituationen anonym und unbürokratisch mit einem finanziellen Zuschuss.
Unsere Aufgaben als Verein sind neben der allgemeinen Verwaltung auch die Gewinnung von neuen Mitgliedern und die Anwerbung von Spenden. Wir arbeiten ehrenamtlich, Ihre Mitgliedsbeiträge kommen vollständig den Schülern und der Schule zugute.
Ihre Unterstützung ist vor allem durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 12 Euro möglich. Die Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sachmittel sind steuerlich abzugsfähig.
Bankverbindung:
VOLKSBANK KA
IBAN: DE 75 6619 0000 0000 4726 03
BIC: GENODE61KA1
Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit.
Beitrittsformulare liegen im Sekretariat bereit oder können hier ausgefüllt und heruntergeladen werden.

Realschule Neureut