Liebe Eltern,
vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung an den Schulen ausgeweitet. So werden zusätzlich zu den Kindern der fünften und sechsten Klassen künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.
Die Eltern müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Sollten Sie Bedarf an einer solchen Betreuung haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken es zusammen mit den nötigen Bescheinigungen per Mail an
Den vollständigen Artikel des Kultusministeriums finden Sie auch hier: