Realschule Neureut

Grundsätze für den Fernunterricht -

Wenn ganze Klassen  im Fernunterricht sind gilt:

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.

Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-) Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen werden. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts, die erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein. Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernunterricht möglich. Schriftliche Leistungsfeststellungen sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich im Präsenzunterricht zu erbringen.

Die Schulwoche der einzelne Unterrichtstag werden im Fernunterricht wie folgt strukturiert:

  • Sieht der Stundenplan an einem Tag ein bestimmtes Fach für den Präsenzunterricht vor, so soll dies möglichst durch den Fernunterricht ebenso abgedeckt werden.
  • Der „Fernlerntag“ findet zu den üblichen Unterrichtszeiten statt, beginnt also in der Regel um 8.00 Uhr und endet um 13.15 Uhr. Bei Nachmittagsunterricht gelten dessen Zeiten entsprechend. In dieser Zeit werden die Wochenaufgaben bearbeitet und können Videokonferenzen stattfinden.
  • Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer hat mindestens zu Beginn und am Ende der Unterrichtswoche einen fixen Kontakt mit der Klasse oder mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern (z. B. über Jitsi, Schulmanager, Telefon), um sich auszutauschen, Fragen zu beantworten und die Schülerinnen und Schüler zu informieren.
  • In jeweils der ersten Unterrichtsstunde kontrolliert die laut Stundenplan unterrichtende Lehrkraft die Anwesenheit über das Nachrichtenmodul im Schulmanager.
  • Die Lehrkräfte stellen in allen Fächern mindestens einmal in der Woche Arbeitsaufträge mit Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum und zum Abgabetermin zur Verfügung. Dies erfolgt nach Möglichkeit über einen Wochenplan. Diesen schickt die Klassenleitung an die Schülerinnen und Schüler.
  • Der zeitliche Umfang der Aufgaben und der zu vermittelnden Lerninhalte orientiert sich am Stundenplan des Präsenzunterrichts.
  • Die Lehrkräfte sichten regelmäßig die Rückmeldungen und geben den Lernenden ein Feedback. Bei den Kernfächern (D, M, E) sollte dies mindestens zweimal in der Unterrichtswoche, in weiteren Fächern mindestens einmal in der Unterrichtswoche der Fall sein.
  • Die Lernenden und Lehrenden sind zu den jeweiligen Unterrichtsstunden gemäß Stundenplan erreichbar. Sollte dies Lehrkräften nicht möglich sein, weil sie noch parallel Präsenzunterricht haben, bieten sie einen anderen Zeitraum der Erreichbarkeit an.

Unbeteiligte Personen dürfen nicht an Videokonferenzen teilnehmen. Aus Datenschutzgründen ist es auch nicht möglich, dass Eltern am Videounterricht teilnehmen. Ebenso ist jeglicher Mitschnitt des Unterrichts untersagt.

Das bedeutet für Dich als Schülerin/Schüler:

  • Du meldest Dich morgens zu Schulbeginn laut Stundenplan über eine kurze Nachricht im Schulmanager an. Diese Nachricht schickst du an die Lehrkraft, die Du in dieser Stunde hättest.
  • Du bearbeitest die Aufgaben, die Du bekommen hast (Schulmanager Modul Lernen / oder direkt).
  • Eine Übersicht über Aufgaben aller Fächer erhältst Du im Wochenplan durch die Klassenleitung.
  • Für Fachfragen schickst Du eine Nachricht über den Schulmanager an den/die Fachlehrer*in.
  • Für allgemeine Fragen zum Lernen wendest Du Dich an Deine/n Klassenlehrer*in.
  • Die erledigten Aufgaben lässt Du den Fachlehrer*innen fristgerecht über den Schulmanager zukommen.

Hier finden Sie das Dokument, wenn ganze Klassen im Fernunterricht sind zum Ausdrucken als PDF

 

Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021 für

Wenn einzelne Schüler*innen im Fernunterricht sind gilt:
(Bezieht sich auf dauerhaften Fernunterricht, wegen Vorerkrankungen und auf Quarantänezeiten, nicht auf tageweise Absenzen wegen Krankheit.)

Die Information, dass Schüler*innen am Fernunterricht teilnehmen werden, erfolgt an die Klassenleitung. Die Schulleitung ist zusätzlich zu informieren. Die Klassenleitung informiert die Fachlehrkräfte.

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht muss schriftlich entschuldigt werden.

Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-) Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen werden. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts, die erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein. Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernunterricht möglich. Schriftliche Leistungsfeststellungen sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich im Präsenzunterricht zu erbringen.

Die Schule weist den Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, eine verantwortliche Lehrkraft zu. Diese nimmt die Rolle eines „Tutors“ ein. Die Aufgabe der „Tutoren“ ist es unter anderem,

  • die Aufgaben der Fachlehrkräfte (für den Tag, bzw. die Woche) den ihnen zugewiesenen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen.
  • (möglichst täglich) Kontakt zu halten mit den Schülerinnen und Schüler (z. B. per Telefon, Mail)
  • bei Bedarf den Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Fachlehrkräften zu vermitteln,
  • bei Bedarf die Schülerinnen und Schüler zu coachen.

Unbeteiligte Personen dürfen nicht an Videokonferenzen teilnehmen. Aus Datenschutzgründen ist es auch nicht möglich, dass Eltern am Videounterricht teilnehmen. Ebenso ist jeglicher Mitschnitt des Unterrichts untersagt.

Das bedeutet für Dich als Schülerin/Schüler:

  • Du meldest Dich morgens zu Schulbeginn laut Stundenplan über eine kurze Nachricht im Schulmanager an. Diese Nachricht schickst du an Deine/n Tutor*in.
  • Du bearbeitest die Aufgaben, die Du bekommen hast (Schulmanager Modul Lernen / oder direkt)
  • Eine Übersicht über Aufgaben aller Fächer erhältst Du im Wochenplan durch die Klassenleitung
  • Für Fachfragen schickst Du eine Nachricht über den Schulmanager an den/die Fachlehrer*in
  • Für allgemeine Fragen zum Lernen wendest Du Dich an Deine/n Tutor*in
  • Die erledigten Aufgaben lässt Du den Fachlehrer*innen fristgerecht über den Schulmanager zukommen.

Hier finden Sie das Dokument für einzelne Schüler*innen zum Ausdrucken als PDF

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